Gebäudehülle
Gefördert werden Investitionen in energetische Sanierungen an bestehenden und bauaufsichtlich genehmigten Wohngebäuden mit max. sechs Wohneinheiten innerhalb des Stadtgebiets. Eine Förderung für neu zu errichtende Gebäude ist ausgeschlossen.
Nähere Informationen entnehmen Sie der Förderrichtlinie und dem Antrangsformular (siehe unten). Ansprechpartner für den Bereich Förderangebote ist die Stabsstelle Klimaschutz und Klimaresilienz.

Wichtige Hinweise:
- Bei Wohngebäuden mit Gewerbeanteil muss der Wohnflächenanteil überwiegen (Mischnutzung)
- Überwiegt der Gewerbeanteil, so ist eine Förderung im Sinne dieser Richtlinie ausgeschlossen. Die Flächenanteile sind gemäß DIN 277 zu ermitteln
- Ein etwaig vorhandener Gewerbeanteil reduziert die Fördersummen im gleichen Verhältnis
- Die Antragsstellung muss vor Maßnahmenbeginn erfolgen