Gebäudehülle

Gefördert werden Investitionen in energetische Sanierungen an bestehenden und bauaufsichtlich genehmigten Wohngebäuden mit max. sechs Wohneinheiten innerhalb des Stadtgebiets. Eine Förderung für neu zu errichtende Gebäude ist ausgeschlossen.

Nähere Informationen entnehmen Sie der Förderrichtlinie und dem Antrangsformular (siehe unten). 

Ansprechpartner ist die Stabsstelle Klimaschutz und Klimaresilienz:

Stabsstelle Klimaschutz und Klimaresilienz - Fachbereich Klimaschutz

E-Mail: klimaschutz@regensburg.de

Telefon: (0941) 507-3022

Fax: (0941) 507-4319

Wichtige Hinweise:

  • Bei Wohngebäuden mit Gewerbeanteil muss der Wohnflächenanteil überwiegen (Mischnutzung)
  • Überwiegt der Gewerbeanteil, so ist eine Förderung im Sinne dieser Richtlinie ausgeschlossen. Die Flächenanteile sind gemäß DIN 277 zu ermitteln
  • Ein etwaig vorhandener Gewerbeanteil reduziert die Fördersummen im gleichen Verhältnis
  • Die Antragsstellung muss vor Maßnahmenbeginn erfolgen. Erst nach schriftlicher Förderzusage seitens der Stadt Regensburg darf mit der Maßnahme begonnen werden.

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