Projekte und Ergebnisse FAQs zur Kommunalen Wärmeplanung

Am 1. Januar 2024 ist das Wärmeplanungsgesetz zusammen mit der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes in Kraft getreten. Bis Juni 2026 muss die Stadt Regensburg demnach einen Wärmeplan erstellen. Ziel der Wärmeplanung ist es, den vor Ort besten und kosteneffizientesten Weg zu einer klimafreundlichen und fortschrittlichen Wärmeversorgung zu ermitteln.

Auf dieser Seite finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen im Rahmen der Kommunalen Wärmeplanung.

Was ist das Ziel einer Wärmeplanung?

Das Ziel ist die Transformation der aktuell überwiegend auf Gas und Öl basierenden Wärmeversorgung der Stadt hin zu einer verlässlichen, bezahlbaren und von fossilen Rohstoffen unabhängigen Wärmeversorgung. Die Wärmeplanung soll Aufschluss darüber geben, welche Art der Wärmeversorgung in einem bestimmten Stadtgebiet besonders geeignet ist.

Wie ist der aktuelle Stand der kommunalen Wärmeplanung für die Stadt Regensburg?

Die Stadt Regensburg befindet sich derzeit noch am Anfang der kommunalen Wärmeplanung und bearbeitet die Bestandsanalyse. Die Ausarbeitung erfolgt zusammen mit der Energieagentur Regensburg.

 

Wann wird die kommunale Wärmeplanung der Stadt Regensburg voraussichtlich vorliegen?

Die Bearbeitungsdauer der Wärmeplanung liegt bei zwei Jahren. Mit einer Veröffentlichung ist frühestens Ende 2025 zu rechnen, jedoch wahrscheinlicher im Frühjahr 2026 zu erwarten.

Was beinhaltet die kommunale Wärmeplanung?

Bei der kommunalen Wärmeplanung wird die gesamte Wärmeversorgung der Stadt Regensburg erfasst und ein Plan entwickelt, wie diese zukünftig fossilfrei gestaltet werden kann. Das Ziel der kommunalen Wärmeplanung ist die Darstellung von Gebieten in Zusammenhang mit einer zukünftig möglichen treibhausgasneutralen Wärmeversorgung.

Die Wärmeplanung wird in folgende Schritte unterteilt.

1. Schritt: Bestandsanalyse

Die Bestandanalyse besteht aus der Erfassung der Gebäude des Stadtgebietes mit der jeweiligen Wärmeversorgung. Außerdem wird der jährliche Energieverbrauch und die Treibhausgasemissionen der aktuellen Wärmeversorgung ermittelt.

2. Schritt: Potenzialanalyse

Hier werden mögliche Potenziale erneuerbarer Energien oder unvermeidbarer Abwärme für die Wärmeversorgung des Stadtgebietes erfasst. Eine Wärmeversorgung aus erneuerbaren Energiequellen kann beispielsweise aus der Nutzung von Erdwärme in Geothermieanlagen bestehen oder es wird in einer Solarthermieanlage Sonnenenergie in Wärme umgewandelt.

3. Schritt: Ziel-Szenario

In diesem Schritt wird eine mögliche Entwicklung des zukünftigen Wärmebedarfs dargestellt und ein Szenario erstellt, wie dieser Bedarf mit erneuerbaren Wärmequellen gedeckt werden kann.

4. Schritt: konkrete Strategieentwicklung

Abschließend wird eine konkrete Strategie entwickelt, um den Wärmebedarf des Stadtgebietes zu reduzieren und eine treibhausgasneutrale Wärmeversorgung für das Stadtgebiet zu ermöglichen.

Was steht im Wärmeplanungsgesetz?

Das Wärmeplanungsgesetz enthält unter anderem Vorgaben für die Erstellung eines Wärmeplans.

Ein Wärmeplan muss erstellt werden...

.. bis Juni 2026, bei Gebieten mit mehr als 100.000 Einwohner*innen. (entspricht Regensburg)

.. bis zum 30. Juni 2028, bei Gebieten mit weniger als 100.000 Einwohner*innen.

Quelle: Wärmeplanungsgesetz Teil 2 Abschnitt 1 §4

Wird meine Straße an ein Wärmenetz angeschlossen und wann bekomme ich einen Hausanschluss?

Die kommunale Wärmeplanung dient zur Identifizierung, ob die jeweiligen Gebiete für ein Wärmenetz geeignet wären. Wird im Ergebnis festgestellt, dass sich ein Gebiet für ein Wärmenetz eignet, können tiefgreifendere Analysen (z.B. Machbarkeitsstudie) durchgeführt werden. Die konkrete Umsetzung und zeitliche Einordnung können erst dann abgeschätzt werden.

Ob und wann Wärmenetze entstehen, kann zum derzeitigen Stand noch nicht eingeschätzt werden.

Ist die kommunale Wärmeplanung rechtlich verbindlich?

Nein.

Es handelt sich um eine strategische Planung. Nach dem Wärmeplanungsgesetz besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Versorgung. Liegt Ihr Haus bspw. in einem Gebiet, für das ein Wärmenetz vorgeschlagen wird, entsteht dadurch kein Anspruch darauf, dass Sie zukünftig über ein Wärmenetz versorgt werden.

Wie betrifft mich die kommunale Wärmeplanung?

Die kommunale Wärmeplanung gibt den Bürgerinnen und Bürgern Informationen darüber, welche Wärmeversorgungsarten lokal voraussichtlich zu Verfügung stehen werden. Am Ende des Prozesses werden Bürgerinnen und Bürger mehr Klarheit über die ihnen voraussichtlich zur Verfügung stehenden Wärmeversorgungsarten haben. Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken können somit besser planen, welche Investitionen in die Energieversorgung zu welchem Zeitpunkt die für sie wirtschaftlichste ist.

Aus www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/faqs/Webs/BMWSB/DE/kwp/kwp-liste.html;jsessionid=ADAFFEECE12D7EB9E2C79AAE1C87D027.live882 

Muss ich als Bürger oder Bürgerin den kommunalen Wärmeplan abwarten, bevor ich eine Entscheidung für mein Gebäude treffe?

Nein.

Die Verpflichtung laut Gebäudeenergiegesetz (GEG) setzt erst ein, wenn für Ihren Wohnort eine Entscheidung zur Gebietsausweisung beschlossen wurde. Dies bedeutet jedoch nicht, dass Sie verpflichtet sind, den Abschluss der Wärmeplanung abzuwarten.

Steht ein Heizungsaustausch an, ist es in den meisten Fällen sinnvoll, schon jetzt auf eine Heizung mit erneuerbaren Energien umzusteigen. Das trägt zum Klimaschutz bei und wird zudem über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) finanziell unterstützt.

Für eine erste Einschätzung der eigenen Situation und der Verpflichtungen nach dem GEG empfehlen wir den Heizungsratgeber des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).

https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Redaktion/DE/Dossier/geg-gesetz-fuer-erneuerbares-heizen#heizungswegweiser

Darüber hinaus können sich Bürgerinnen und Bürger im Rahmen des Förderprogramms "Regensburg effizient" kostenfrei bei der Energieagentur Regensburg beraten lassen. 

Warum gibt es die kommunale Wärmeplanung?

In der Diskussion der Möglichkeiten für eine rasche Energiewende hat der Wärmesektor neben der Stromerzeugung und dem Verkehrssektor bisher wenig Beachtung gefunden. Dies jedoch völlig zu Unrecht, da die Wärmeversorgung in Deutschland mehr als 50 Prozent des gesamten Energieverbrauchs ausmacht und deshalb auch für einen Großteil des CO2-Ausstoßes verantwortlich ist. Derzeit werden rund 80 Prozent des Wärmeverbrauchs durch fossile Energieträger wie Gas und Öl gedeckt. Dieser große Anteil an fossilen Brennstoffen hat nicht nur Auswirkungen auf den CO2-Ausstoß, sondern macht die Abnehmer auch abhängig von möglichen starken Preisanstiegen der hauptsächlich aus dem Ausland bezogenen fossilen Energieträger Gas und Öl.

Die kommunale Wärmeplanung soll helfen, den kosteneffizientesten und praktikabelsten Weg zu einer klimafreundlichen und langfristigen Wärmeversorgung vor Ort zu ermitteln.

https://www.stmwi.bayern.de/energie/energiewende/kommunale-waermeplanung-in-bayern/

Wer ist verantwortlich für die kommunale Wärmeplanung?

In der Stadt Regensburg ist zentraler Ansprechpartner das Amt für Stadtentwicklung. Unterstützend steht Ihnen ebenfalls die Energieagentur Regensburg bei Fragen zur Verfügung.