Förderung von Photovoltaik
Gefördert werden Balkon-PV-Anlagen/Steckersolargeräte für Privathaushalte sowie fest installierte, netzgekoppelte PV-Anlagen für Privathaushalte/KMUs/Vereine. Bei der Anschaffung einer PV-Anlage unter besonderen Bedingungen (z.B. Installation in einem denkmalgeschützten Gebiet, Installation einer Fassadenanlage oder Kombination der PV-Anlage mit einem Gründach) wird ein zusätzlicher Zuschuss gewährt.
Nähere Informationen entnehmen Sie der Förderrichtlinie und dem Antrangsformular (siehe unten). Ansprechpartner für den Bereich Förderangebote ist die Stabsstelle Klimaschutz und Klimaresilienz.
Bitte beachten Sie folgendes:
Die Förderung der Photovoltaikanlagen wird sehr gut angenommen. Dies hat zur Folge, dass bei der Bearbeitung der Anträge mit zeitlichen Verzögerungen zu rechnen ist. Wir bitten Sie daher um etwas Geduld.
Vielen Dank!
Wichtige Hinweise:
- Die zu fördernde Maßnahme darf erst nach Erhalt der Förderzusage angeschafft/begonnen werden.
- Die geförderte Maßnahme muss im Stadtgebiet Regensburg genutzt bzw. installiert werden.
- Der Erwerb eines nach dieser Richtlinie geförderten Steckersolargerätes darf nicht zugleich mit anderen Mitteln gefördert werden.
- Nutzungsdauer:
Steckersolargeräte müssen mindestens drei Jahre im Stadtgebiet Regensburg genutzt werden.
PV-Anlagen müssen mindestens fünf Jahre am gleichen Ort genutzt werden.
Download
Tipp:
Solarpotenzialkataster der Stadt Regensburg
Auf dieser Seite können Sie gebäudescharfe Informationen über die Eignung von Photovoltaik und Solarthermie abrufen.
Zusätzlich erhalten Sie Hinweise zu Planung einer eigenen Solaranlage und wertvolle Links auf weiterführende Seiten.
Hinweise zu Steckersolargeräten
- Der Anschluss der Anlagen darf nur über eine spezielle Energiesteckvorrichtung (Wieland-Stecker) erfolgen (Berücksichtigung der Anforderungen nach DIN VDE V 0100-551 und DIN VDE V 0100-551-1)
- Nach der VDE Anwendungsregel AR-N 4105 für Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz besteht ein vereinfachtes Anmeldeverfahren bis zu einer Gesamtleistungsaufnahme von maximal 600 W.